Der Weg zum Ehrenamt
Die Leistungen der Nachbarschaftshilfe können bereits ab Pflegegrad 1 direkt mit den Pflegekassen über den Entlastungsbeitrag von 125 € nach §45b SGB XI abgerechnet werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Helfer eine spezielle Schulung durchlaufen haben.
Das hört sich interessant an?
Wir bieten diese Schulungsreihe für neue Helfer jedes Jahr im Herbst, verteilt auf 4 Wochenenden, an. Diese entspricht den Vorgaben des Bayerischen Ladesamtes für Pflege und findet bei uns in Mengkofen statt.
Das Schulungskonzept umfasst 30 Einheiten à 45 Minuten. Die drei Module beinhalten u.a. folgende Themengebiete:
– Grundlagen der pflegerischen Versorgung
– Möglichkeit der Begleitung im Alltag
– Notfälle: wie handeln?
– Rechtliche Grundlagen
– Kommunikation
– Unterstützung im Haushalt
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